Bewegungsradius auf 15 Kilometer beschränkt

Laut den Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit liegen im Landkreis Spree-Neiße innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vor.

Demgemäß gilt im gesamten Landkreis Spree-Neißemit Bekanntgabe und bis auf weiteres:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie Bewegung an der frischen Luft ist nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern gestattet, gerechnet ab der Grenze des Landkreises. Sollte kein sonstiger triftiger Grund bestehen, missachtet jede Einwohnerin oder jeder Einwohner das Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum, wenn er gegen diese Regelung verstößt.
  • Versammlungen jeglicher Art sind grundsätzlich untersagt. Sie können im Einzelfall genehmigt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Mit steigender Inzidenz ist jedoch der Gesundheitsschutz gegenüber dem Versammlungsrecht zunehmend und besonders sorgfältig abzuwägen. Der vorsätzliche Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Zu beachten: Ebendeswegen bleibt das Kreisarchiv Spree-Neiße (Elsässer Str. 2, 03149 Forst) bis auf weiteres geschlossen.

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