Der Stoff der guten Hoffnung

Die Nummer 03535/ 464 004 (Corona-Hotline Elbe-Elster) wird von ungeduldigen Impflingen offenbar so oft angerufen, dass die Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung kaum noch zu ihrem eigentlichen Aufklärungs-Job kommen. Ob es seitens der Landesregierung nun eine so tolle Idee war, die Impftermine über die Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu vergeben, sei dahingestellt, aber auch im Landkreis Elbe-Elster lohnt sich diesbezüglich nur die 116 117 anzurufen (täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar). Und auch dann könnte jeder Anruf zum Geduldspiel werden, sofern man in der Anfangsphase nicht 80 Lebens-Lenze vorweisen kann oder zu den »Personen mit höchster Priorität« gehört.

Termine über 116 117

Welche Gruppen sich dazuzählen dürfen, steht im Netz unter www.brandenburg-impft.de. »Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes, die allgemeine Fragen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen und zum Corona-Virus beantwortet, kann keine Impf-Termine vergeben und auch keine Fragen rund um die Impfung klären. Auch die Geschäftsstellen des DRK Landesverbandes Brandenburg e.V. und der Kassenärztlichen Vereinigung verweisen auf die zentrale Rufnummer 116117«, appelliert das Landratsamt. Das Gesundheitsministerium Brandenburg weist zudem noch einmal daraufhin, dass die Impfstoffmengen anfangs nur begrenzt zur Verfügung stünden, was eine Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung erforderlich machen würde.

Impfhalle Elsterwerda

Terminvergaben wären derzeit in den Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld möglich. Noch, denn wenn alles planmäßig läuft, könnten schon am 18. Januar die ersten Elbe-Elster-Länder ihre Ärmel in Elsterwerda hochkrempeln. Bis Ende Januar sollen landesweit in Brandenburg insgesamt elf Impfzentren am Netz sein, darunter auch die Elbe-Elster-Halle am Elsterschlossgymnasium. Den Hut dafür, sprich Einrichtung und Betreibung, setzen sich die Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg auf.

Start am 18. Januar

Der Landkreis unterstützt den Aufbau eher logistisch mit der Zurverfügungstellung einer geeigneten Immobilie (Mehrzweckhalle), Personal und Ausrüstungsgegenständen. Es tut sich also etwas. Der Betrieb der Impfzentren wird ermöglicht von vielen freiwilligen Vertragsärztinnen und -ärzten, die sich bereit erklärt haben, Impfdienste in den Zentren zu übernehmen. Zu jedem Impfzentrum gehören mehrere mobile Impfteams, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen impfen. In einer zweiten Stufe werden die mobilen Impfteams auch stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufsuchen.

Info:

Die Impfung wird unabhängig des Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

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